
Wenn Jugendliche und Heranwachsende (14 – 21 Jahre) straffällig werden, wird ihnen vom Jugendgericht eine der Straftat entsprechende pädagogische Maßnahme auferlegt. In Kooperation mit der Jugendhilfe im Strafverfahren des BA Tempelhof-Schöneberg ermöglichen wir ihnen die Ableistung dieser Maßnahmen.
