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Viele Menschen sitzen im Publikum eines Bühnenprogramms.
Ambulante Jugendgerichtsgesetz (JGG) Maßnahmen

Ambulante Jugendgerichtsgesetz (JGG) Maßnahmen

Wenn Jugendliche und Heranwachsende (14 – 21 Jahre) straffällig werden, wird ihnen vom Jugendgericht eine der Straftat entsprechende pädagogische Maßnahme auferlegt. In Kooperation mit der Jugendhilfe im Strafverfahren des BA Tempelhof-Schöneberg ermöglichen wir ihnen die Ableistung dieser Maßnahmen.